Governance ensures that platform decisions are made in a decentralized and transparent manner. Blast Governance aims to empower token holders to propose and vote on decisions that impact the network's changes.
Die Governance-Struktur von Blast wird durch eine Satzung definiert, die von der Blast Foundation angenommen wurde. Diese Satzung beschreibt die Tools und Prozesse, die Token-Inhaber benötigen, um an der Governance teilzunehmen. Token-Inhaber können verschiedene Tools verwenden, um Governance-Angelegenheiten vorzuschlagen, zu diskutieren und abzustimmen:
Der Governance-Prozess umfasst mehrere Phasen, von der Vorschlagsstellung über Abstimmung und Umsetzung. Diese strukturierte Methode gewährleistet eine umfassende Überprüfung und Beteiligung der Gemeinschaft.
Phase 1: Forschung und Rückmeldungen aus der Community
Jeder Token-Inhaber kann durch Einreichung eines Entwurfs im Stiftungsforum eine Governance-Initiative starten, die von der Gemeinschaft überprüft werden kann. In dieser Phase ist eine Diskussion und Rückmeldung von mindestens sieben Tagen zulässig. Der Vorschlag sollte dem BLIP (Blast Improvement Proposal) -Template folgen.
Phase 2: Überprüfung durch das Fortschrittskomitee
Nach Abschluss der Community-Rückmeldungsphase wird der Vorschlag aktualisiert und dem Fortschrittsausschuss vorgelegt. Der Ausschuss prüft die Vorschläge jeden Freitag hinsichtlich Sicherheit, Schutz und ihrer Übereinstimmung mit den Zielen der Stiftung. Die Vorschläge können basierend auf diesen Überprüfungsergebnissen genehmigt, zur Bereitstellung weiterer Informationen aufgefordert oder abgelehnt werden.
Phase 3: Snapshot Voting
Der genehmigte Vorschlag geht in die Abstimmungsphase der Stiftungsschnappschussplattform. Die Abstimmungsdauer beträgt sieben Tage, wobei jeder BLAST-Token eine Stimme repräsentiert. Ein Vorschlag muss die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl von Personen erreichen und die Mehrheit der Stimmen erhalten, um genehmigt zu werden.
Phase Four: Durchführung
Ein genehmigter Vorschlag wird von der Stiftung geprüft. Wenn er den gesetzlichen Anforderungen entspricht und im besten Interesse der Stiftung und des Blast-Netzwerks liegt, wird er umgesetzt. Die Direktoren der Stiftung haben das Recht, den Vorschlag bei Bedarf zu überarbeiten oder abzulehnen.
Fortschrittskomitee
Der Fortschrittsausschuss ist als Verwaltungsorgan der Token-Inhaber verantwortlich für die Überwachung und Prüfung von Governance-Vorschlägen. Der Ausschuss bestand ursprünglich aus fünf Mitgliedern, darunter Vertreter, die vom Stiftungsrat ernannt wurden.
Sicherheitskomitee
Der Sicherheitsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern, die vom Stiftungsrat ernannt werden. Das Komitee hat die Befugnis, Notfallmaßnahmen, wie z. B. Software-Upgrades, als Reaktion auf Sicherheitsbedrohungen zu ergreifen. Sie können bei Bedarf auch ein Veto gegen genehmigte Vorschläge einlegen.
Stiftungsvorstand
Die Vorstandsmitglieder der Stiftung sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Governance-Prozesse den Satzungen und gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Sie haben das Recht, Vorschläge basierend auf ihren Auswirkungen auf die Stiftung und das Netzwerk zu genehmigen oder abzulehnen.
Tokeninhaber können verschiedene Parameter des Blast-Netzwerks vorschlagen, darunter:
Vorschläge können auch die Ernennung oder Abberufung von Mitgliedern des Fortschrittsausschusses, die Anpassung der Inflation und die Zustimmung zur Änderung der Satzung oder der Regeln der Stiftung umfassen.
Im Falle einer Kontroverse müssen die beteiligten Parteien die andere Partei mindestens dreißig Tage im Voraus benachrichtigen, bevor sie ein Schiedsverfahren einleiten können. Streitigkeiten werden durch ein Schiedsverfahren unter der Verwaltung des Internationalen Schiedsgerichtszentrums gelöst, das Verfahren unterliegt dem Recht der Kaimaninseln. Dies gewährleistet, dass alle Beteiligten ein faires und rechtmäßiges Verfahren zur Konfliktlösung haben.
Schwerpunkt
Governance ensures that platform decisions are made in a decentralized and transparent manner. Blast Governance aims to empower token holders to propose and vote on decisions that impact the network's changes.
Die Governance-Struktur von Blast wird durch eine Satzung definiert, die von der Blast Foundation angenommen wurde. Diese Satzung beschreibt die Tools und Prozesse, die Token-Inhaber benötigen, um an der Governance teilzunehmen. Token-Inhaber können verschiedene Tools verwenden, um Governance-Angelegenheiten vorzuschlagen, zu diskutieren und abzustimmen:
Der Governance-Prozess umfasst mehrere Phasen, von der Vorschlagsstellung über Abstimmung und Umsetzung. Diese strukturierte Methode gewährleistet eine umfassende Überprüfung und Beteiligung der Gemeinschaft.
Phase 1: Forschung und Rückmeldungen aus der Community
Jeder Token-Inhaber kann durch Einreichung eines Entwurfs im Stiftungsforum eine Governance-Initiative starten, die von der Gemeinschaft überprüft werden kann. In dieser Phase ist eine Diskussion und Rückmeldung von mindestens sieben Tagen zulässig. Der Vorschlag sollte dem BLIP (Blast Improvement Proposal) -Template folgen.
Phase 2: Überprüfung durch das Fortschrittskomitee
Nach Abschluss der Community-Rückmeldungsphase wird der Vorschlag aktualisiert und dem Fortschrittsausschuss vorgelegt. Der Ausschuss prüft die Vorschläge jeden Freitag hinsichtlich Sicherheit, Schutz und ihrer Übereinstimmung mit den Zielen der Stiftung. Die Vorschläge können basierend auf diesen Überprüfungsergebnissen genehmigt, zur Bereitstellung weiterer Informationen aufgefordert oder abgelehnt werden.
Phase 3: Snapshot Voting
Der genehmigte Vorschlag geht in die Abstimmungsphase der Stiftungsschnappschussplattform. Die Abstimmungsdauer beträgt sieben Tage, wobei jeder BLAST-Token eine Stimme repräsentiert. Ein Vorschlag muss die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl von Personen erreichen und die Mehrheit der Stimmen erhalten, um genehmigt zu werden.
Phase Four: Durchführung
Ein genehmigter Vorschlag wird von der Stiftung geprüft. Wenn er den gesetzlichen Anforderungen entspricht und im besten Interesse der Stiftung und des Blast-Netzwerks liegt, wird er umgesetzt. Die Direktoren der Stiftung haben das Recht, den Vorschlag bei Bedarf zu überarbeiten oder abzulehnen.
Fortschrittskomitee
Der Fortschrittsausschuss ist als Verwaltungsorgan der Token-Inhaber verantwortlich für die Überwachung und Prüfung von Governance-Vorschlägen. Der Ausschuss bestand ursprünglich aus fünf Mitgliedern, darunter Vertreter, die vom Stiftungsrat ernannt wurden.
Sicherheitskomitee
Der Sicherheitsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern, die vom Stiftungsrat ernannt werden. Das Komitee hat die Befugnis, Notfallmaßnahmen, wie z. B. Software-Upgrades, als Reaktion auf Sicherheitsbedrohungen zu ergreifen. Sie können bei Bedarf auch ein Veto gegen genehmigte Vorschläge einlegen.
Stiftungsvorstand
Die Vorstandsmitglieder der Stiftung sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Governance-Prozesse den Satzungen und gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Sie haben das Recht, Vorschläge basierend auf ihren Auswirkungen auf die Stiftung und das Netzwerk zu genehmigen oder abzulehnen.
Tokeninhaber können verschiedene Parameter des Blast-Netzwerks vorschlagen, darunter:
Vorschläge können auch die Ernennung oder Abberufung von Mitgliedern des Fortschrittsausschusses, die Anpassung der Inflation und die Zustimmung zur Änderung der Satzung oder der Regeln der Stiftung umfassen.
Im Falle einer Kontroverse müssen die beteiligten Parteien die andere Partei mindestens dreißig Tage im Voraus benachrichtigen, bevor sie ein Schiedsverfahren einleiten können. Streitigkeiten werden durch ein Schiedsverfahren unter der Verwaltung des Internationalen Schiedsgerichtszentrums gelöst, das Verfahren unterliegt dem Recht der Kaimaninseln. Dies gewährleistet, dass alle Beteiligten ein faires und rechtmäßiges Verfahren zur Konfliktlösung haben.
Schwerpunkt