Gate Technology Italia S.r.l – Mitteilung zur Anwendung der MiCAR-Verordnung

02.06.2025 16:53 (UTC)
39.099 Views

31.05.2025 Gate Technology Italia S.r.l – Mitteilung zur Anwendung der MiCAR-Verordnung Hiermit möchte Gate Technology Italia S.r.l (das „Unternehmen“) über die ergriffenen Maßnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 2023/1114 über Märkte für Krypto-Assets („MiCAR“) informieren.Was ist MiCAR? MiCAR schafft einen europaweit harmonisierten Rechtsrahmen für die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Krypto-Assets. Die neuen Vorschriften der Europäischen Union zielen darauf ab, den Anlegerschutz im Bereich der Krypto-Assets zu stärken, indem den zuständigen Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten spezifische Überwachungs- und Kontrollbefugnisse eingeräumt werden und die bisherigen nationalen Regelungen ersetzt werden. Eine der wichtigsten Auswirkungen des Inkrafttretens des neuen europäischen Rechtsrahmens besteht darin, dass in einem EU-Mitgliedstaat zugelassene Unternehmen mit dem sogenannten „europäischen Pass“ Dienstleistungen im Bereich Krypto-Assets auch in allen anderen EU-Ländern anbieten können.Welche Maßnahmen ergreift das Unternehmen zur Einhaltung der neuen Vorschriften? Das Unternehmen hat beschlossen, in Italien keinen Antrag auf Zulassung als Anbieter von Krypto-Asset-Dienstleistungen gemäß MiCAR zu stellen. Die Geschäftstätigkeit auf dem italienischen Markt wird von einem maltesischen Konzernunternehmen fortgeführt, das sich derzeit im Zulassungsverfahren bei der maltesischen Aufsichtsbehörde (MFSA) befindet, um die Lizenz als Anbieter von Krypto-Asset-Dienstleistungen gemäß MiCAR zu erhalten. Nach Erhalt der Zulassung und Abschluss aller erforderlichen Verfahren für die Tätigkeit in Italien im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs gemäß MiCAR wird das Unternehmen, das derzeit im OAM-Register der VASP eingetragen ist, liquidiert.Was ändert sich für italienische Kunden? Die derzeit bestehenden Vertragsverhältnisse bleiben bis zur Liquidation des Unternehmens gültig. Anschließend erhalten die Kunden alle notwendigen Informationen, um – sofern gewünscht – das Vertragsverhältnis auf das maltesische Konzernunternehmen zu übertragen, das die gleichen Dienstleistungen im Einklang mit dem neuen europäischen Rechtsrahmen weiter anbieten wird. Der gesamte Prozess wird geordnet durchgeführt, wobei die Kontinuität der Dienstleistungen sowie die Einhaltung der geltenden Schutzstandards gewährleistet werden. Sobald die MiCAR-Lizenz erteilt ist, erfolgt die Migration der italienischen Kunden.Für Fragen zu dieser Mitteilung können Sie uns unter folgender Adresse kontaktieren: Support_eu@gate.com.Mit freundlichen Grüßen Gate Technology Team